Arzthaftung für Unterhalt nach fehlgeschlagener Verhütungsmaßnahme
Der Bundesgerichtshof hat einen Arzt zur Tragung der Unterhaltskosten verurteilt, nachdem das von ihm an der Patientin angewandte Verhütungsmittel keine Wirkung zeigte. Der Arzt setzte der Klägerin ein sogenanntes Implanon ein, ein etwa 3mm starkes und nur einige Zentimeter langes Plastikröhrchen, dass oberhalb der Ellenbogenbeuge unter die Haut eingepflanzt wird. Mehr als zwei Jahre später … Weiterlesen »