Der BGH hat sich zu der Frage geäußert, ob ein Dieselfahrzeug als mangelhaft anzusehen ist, wenn für die Reinigung des verbauten Partikelfilters längere als Kurzstreckenfahrten notwendig sind.
Bei Dieselpartikelfiltern besteht das Problem, dass im Kurzstreckenbetrieb Störungen auftreten können, die durch die Verstopfungen des Filters wegen dabei auftretender zu geringer Temperaturen des Motors und des Abgassystems hervorgerufen werden. Um solche Störungen zu vermeiden, ist es notwendig, sogenannte Regenerationsfahrten zur Reinigung des Partikelfilters durchzuführen, in deren Verlauf erhöhte Abgastemperaturen erreicht werden, die eine Reinigung des Filters bewirken.
Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Notwendigkeit solcher Reinigungsfahrten bei einem solchen Fahrzeug keinen Mangel darstelle. Das Berufungsgericht hatte vorher bereits festgestellt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeugs mit Partikelfilter im Kurzstreckenbetrieb nicht möglich sei.
BGH, Urteil vom 04. März 2009 – VIII ZR 160/08