Derzeit verschicken die Finanzbehörden an jeden Deutschen, auch an Kleinkinder, persönliche Identifikationsnummern (ID-Nummer). Diese 11-stellige Nummer müssen Steuerzahler künftig bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanz- behörden angeben, um künftig stärker kontrolliert werden zu können.
Dabei geht es vor allem um die Rentner, die bisher nur teilweise Steuererklärungen abgeben mussten. Den Grund dafür hatte der Gesetzgeber durch ein weiteres Gesetz aus dem Jahr 2005 geschaffen, das Alterseinkünfte-Gesetz. Wer sich 2005 bereits im Ruhestand befand, musste ab sofort 50 % seiner gesetzlichen Rente zur Einkommen- steuer anmelden und versteuern. Bis zum Jahr 2005 wurden die Alterseinkünfte lediglich mit dem sog. „Ertragsanteil“ veranschlagt, dessen Höhe sich nach dem Alter zu Rentenbeginn richtete. Wer sich z.B. mit 65 Jahren in den Ruhestand verabschiedete, musste 27 % seiner Alterseinkünfte steuerlich veranlagen. Mit dem Alterseinkünfte- Gesetz hat sich der Prozentsatz ab sofort auf 50 % erhöht, so das im Jahr 2005 ge- schätzte 1,3 Mio. zusätzliche Rentnerhaushalte in die Steuerpflicht gerutscht sind, heute schätzungsweise 3,3 Mio. EUR Rentnerhaushalte Steuern zahlen müssen, die zuvor bis 2005 keine Steuern zahlen mussten.
Nur wer weniger als den Grundfreibetrag in Höhe von 7.664,00 EUR (Ehepaare: 15.329,00 EUR) zu versteuern hat, muss weder eine Steuererklärung einreichen noch Steuern zahlen.
Die neue ID-Nummer wird künftig auch bei ausländischen Bankverbindungen ange- geben, weil seit Mitte 2005 24 EU-Staaten Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Finanzen verschicken, in denen die Kapitalerträge der einzelnen Bundesbürger im EU-Ausland aufgelistet werden.
Jetzt schon ist absehbar, dass die Daten-Sammelei des Finanzministeriums zu weiteren Missbrauchsfällen führen wird.