Pflicht des Mieters zur Rückgabe einer neutral gestrichenen Wohnung; Schadensersatz
Häufig gibt es Streit nach dem Auszug des Mieters. Schäden an der Mietsache hat der Mieter zu ersetzen. Sind die Schäden während der Mietzeit entstanden, sind die Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Schönheitsreparaturen, so den Neuanstrich der Wände, Decken, Heizkörper, Fußböden (Neubelag) u.a. können zu Lasten des Mieters vertraglich vereinbart werden. Bei einer solchen … Weiterlesen »