Domain-Streitigkeiten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass der Inhaber der Domain „weltonline.de“ diese Domain für sich beanspruchen darf, nachdem der Axel Springer Verlag die Herausgabe dieses Domainnamens verlangt hat, weil dessen Zeitung „Die Welt“ online mit dem entsprechenden Namen verbunden werden sollte.

Der Inhaber der streitgegenständlichen Domain „weltonline.de“ hat diese, wie viele andere Sachbegriffe oder geographische Angaben, für sich eintragen lassen, um damit eine Art Internet-Führer einzurichten.

Der BGH beließ nun den streitigen Domainnamen bei der dortigen Beklagten, weil ihr im Verhältnis zur klagenden Axel Springer AG keine sittenwidrige Schädigungsabsicht nachgewiesen werden konnte. Eine wettbewerbsrechtliche Behinderung liege nicht vor. Im konkreten Fall sei dies bereits deshalb nicht so zu sehen, weil die entsprechende Tageszeitung ohnehin online unter der Domain „welt.de“ zu erreichen sei.

Eine andere Entscheidung wäre dann erforderlich, wenn durch das weitere geschäftliche Gebaren der Beklagten die Bekanntheit der Marke „Welt“ der Axel Springer AG unlauter beeinträchtigt würde. Hierfür liegen durch das bloße Innehalten eines solchen Domainnamens jedoch noch keine Anhaltspunkte vor.

BGH, Urteil vom 02.12.2004I ZR 207/01 -