Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitszeugnis
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Arbeitszeugnis und der Beweislast für die Tatsachen, die dem Zeugnis zugrunde liegen, geändert. Wenn danach vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis erteilt worden ist, wonach der Arbeitnehmer eine durchschnittliche Leistung abgegeben hat, muss nun der Arbeitnehmer, der ein besseres Zeugnis wünscht, Tatsachen beweisen, aus denen sich diese bessere Bewertung herleiten … Weiterlesen »