Befristeter Arbeitsvertrag bei vormaliger Beschäftigung in demselben Betrieb
Das Bundesarbeitsgericht hat den § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeitund Befristungsgesetz nun verfassungskonform ausgelegt. Nach der Vorschrift ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von höchstens 2 Jahren zulässig, es sei denn der Arbeitnehmer war bereits vorher in einem Arbeitsverhältnis bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt. Nach dem Bundesarbeitsgericht erfüllt nicht … Weiterlesen »