Falsche Rechtsberatung des Mietervereins wird dem Mieter zugerechnet
Mieter müssen sich eine fehlerhafte Rechtsberatung durch den Mieterschutzverein zurechnen lassen und für die daraus resultierenden Folgen einstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil bestätigt. Der Mieterschutzverein hatte in dem zugrunde liegenden Fall dem Mieter geraten Betriebskostenvorauszahlungen zurückzubehalten, weil die Vermieterin dem Mieter keine Belege zu den Betriebskostenabrechnungen übersandt hatte. Hierzu ist … Weiterlesen »