Anspruch auf Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Käufer nach weisen trotz des erklärten Rücktritts vom Kaufvertrag den Nutzungsausfallschaden beanspruchen kann.

Der Nutzungsausfallschaden besteht aus einem bestimmten Geldbetrag, der dafür gezahlt wird, dass das Auto dem Nutzer an einem Tag nicht zur Verfügung steht.

Mit seiner Entscheidung bekräftigt der Bundesgerichtshof nun, dass dieser Nutzungsausfallanspruch dem Käufer auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht, wenn er das Kraftfahrzeug allein wegen des Mangels nutzen konnte. Diese Rechtsfolge tritt ein, wenn der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat (§ 325 BGB).begrenzt wird der Anspruch durch die Schadenminderungspflicht, wenn der Käufer in diesem Rahmen zur Anschaffung eines Zwischenfahrzeugs verpflichtet ist, um den Schaden in Grenzen zu halten.

BGH  Urteil vom 14. April 2009 VIII ZR 145/09 -