Probleme mit dem Messbeamten und der Bußgeldstelle? Rufen Sie an, wir helfen gern!
Am 14.02.2020 wurde vom Bundesrat die StVO-Novelle verabschiedet, die höhere Bußgelder und erheblich erleichterte gesetzliche Voraussetzungen zur Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldkatalog enthält.
Für Pkw erhält man dann innerorts ein Fahrverbot bereits bei 21 km/h zu hoher Geschwindigkeit, außerorts wird ein Fahrverbot dann bereits ab 26 km/h zu schnell angeordnet. Die neuen Regeln gelten seit dem 28.04.2020.
Es kann Ihnen im übrigen passieren, dass Sie auf einer deutschen Autobahn mit 95 km/h “geblitzt” werden, obwohl die Autobahn drei Fahrspuren hat und eine Gefahrenstelle nicht ersichtlich ist.
Begründung der Bußgeldstelle: 20 km weiter verengt sich die Fahrbahn von drei Fahrspuren auf zwei Fahrspuren.
Der Gesetzgeber hat angekündigt, die erheblich erleichterten Voraussetzungen zur Verhängung eines Fahrverbotes abzuschaffen bzw. erneut ändern zu wollen.