Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Grundsätzlich rechnen wir Mandate nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dabei werden die Gebühren aus einer festen Gebührentabelle anhand eines festzusetzenden Gegenstandswertes oder aus Rahmengebühren ermittelt. Die Höhe der Gebührensätze richtet sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit des Rechtsanwalts und danach, ob dieser gerichtlich oder aussergerichlich tätig wird oder ob ein Vorgang lediglich rechtlich überprüft werden soll, um einen Rat zu erteilen.
Auf Wunsch rechnen wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten aus, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die für Sie bereits Kosten auslösen, so dass das Kostenrisiko für Sie jederzeit kalkulierbar ist.
Selbstverständlich besteht daneben auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung abzuschliessen, in der z.B. die Kosten nach Zeitaufwand berechnet werden können.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grund- gesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes.
Dies bedeutet, dass auch Bürger in finanziell beengten Verhältnissen Anspruch auf Durchsetzung ihrer Rechte vor Gerichten und im aussergerichtlichen Bereich haben.
Für die aussergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt besteht daher unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe.
Für die gerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt unter Einschluss der Gerichtskosten steht die Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Die Gewährung beider Institute hängt davon ab, wieviel einsetzbares Einkommen dem Mandanten zur Verfügung steht.
Ob die finanziellen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, überprüfen wir gern mit Ihnen zusammen.
Nutzen Sie diese Chance und sprechen Sie mit uns.